Sind die Einkommen aus Photovoltaik steuerpflichtig? In diesem Leitfaden erklären wir dir alles, was du zur Photovoltaik-Steuer 2025 wissen musst.


Photovoltaik steuerfrei: Der komplette Leitfaden für Anlagenbetreiber 2025
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Sind die Einkommen aus Photovoltaik steuerpflichtig? In diesem Leitfaden erklären wir dir alles, was du zur Photovoltaik-Steuer 2025 wissen musst.
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Photovoltaik steuerfrei: Der komplette Leitfaden für Anlagenbetreiber 2025
Du denkst darüber nach, dir eine eigene Photovoltaikanlage zuzulegen oder hast bereits eine auf dem Dach in Betrieb genommen? Dann schwirrt dir wahrscheinlich eine zentrale Frage im Kopf herum: Sind die Einkommen aus Photovoltaik steuerpflichtig? Die gute Nachricht vorweg: Der Staat hat es für dich als Betreiber von PV-Anlagen in den letzten Jahren erheblich einfacher gemacht.
Wir von Tepto sind Rebellen gegen Unwissenheit und wollen dir helfen, den Durchblick der Steuerregeln zu behalten. Denn wir sind überzeugt: Deine Unabhängigkeit beginnt mit dem richtigen Wissen und hilfreichen Infos. In diesem Leitfaden erklären wir dir alles, was du zur Photovoltaik-Steuer 2025 wissen musst.
Das Wichtigste zuerst: Sind Einnahmen aus PV-Anlagen steuerpflichtig?
Für die meisten privaten Betreiber lautet die Antwort seit Januar 2023: Nein! Dank des Jahressteuergesetzes 2022 sind Einnahmen aus kleinen und mittleren Solaranlagen in der Regel vollständig von der Einkommensteuer befreit. Auch die Umsatzsteuer beim Kauf entfällt unter bestimmten Voraussetzungen. Du sparst dir also nicht nur Stromkosten, sondern auch eine Menge Bürokratie und Papierkram bei der Steuererklärung.
Die Steuer-Revolution für PV-Anlagen: Alle neuen Regeln im Überblick
Die gesetzlichen Änderungen haben die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen grundlegend verändert. Die beiden wichtigsten Säulen dieser Vereinfachung sind die Befreiung von der Einkommensteuer und die Einführung des Nullsteuersatzes bei der Umsatzsteuer.
Keine Einkommensteuer mehr: Die Befreiung nach § 3 Nr. 72 EStG erklärt
Das Herzstück der neuen Regelung ist der Paragraf § 3 Nr. 72 im Einkommensteuergesetz (EStG). Er legt fest, dass die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Solaranlagen bis zu einer bestimmten Größe steuerfrei sind. Das bedeutet für dich konkret:
- Anlagengröße: Die Befreiung gilt für PV-Anlagen mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 kwp auf Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäudearten (z. B. Garagen).
- Bei Mehrfamilienhäusern: Betreibst du eine Anlage auf einem Mehrfamilienhaus oder einem gemischt genutzten Gebäude, liegt die Grenze bei einer 15 kWp PV Anlage pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
- Gesamtobergrenze: Pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft sind insgesamt bis zu 100 kW Peak steuerfrei, auch wenn du mehrere Anlagen betreibst. Überschreitest du diese Grenze nicht, musst du keine Gewinne mehr ermitteln und in deiner Steuererklärung angeben.
Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für neue Anlagen, die im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden, sondern auch für bereits bestehende Anlagen und zwar rückwirkend ab dem Steuerjahr 2022.
0 % Umsatzsteuer: Der Nullsteuersatz für Kauf und Installation
Neben der Einkommensteuer wurde auch bei der Umsatzsteuer eine massive Erleichterung eingeführt. Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und deren wesentlichen Komponenten ein Nullsteuersatz. Das bedeutet, beim Kauf fällt für dich keine 19 Prozent Mehrwertsteuer an.
Was ist inbegriffen?
- Die PV-Module selbst
- Der Wechselrichter
- Ein Stromspeicher (Batteriespeicher)
- Die Montage und Verkabelung
- Alle weiteren Komponenten, die für den Betrieb der Anlage essenziell sind
Voraussetzung: Die Anlage muss auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden und die Kilowatt-Peak-Leistung darf 30 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit nicht überschreiten. Mit dieser Regelung entfällt für die meisten Privatpersonen der umständliche Weg über die Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung, um sich die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Der Kauf wird direkt günstiger.
Praktischer Leitfaden: Was du als Betreiber 2025 tun musst (oder eben nicht mehr)
Die neuen Gesetze reduzieren den bürokratischen Aufwand erheblich. Hier sind die wichtigsten Punkte für deine Übersicht:
- Anmeldung beim Finanzamt: Muss ich meine PV-Anlage unter 30 kW Peak beim Finanzamt anmelden? Da durch die Steuerbefreiung kein steuerlich relevantes Unternehmen mehr entsteht, musst du in der Regel keinen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ mehr ausfüllen. Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt entfällt für die meisten Neuanlagen. Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist jedoch weiterhin für jede Anlage verpflichtend!
- Gewerbeanmeldung für die PV-Anlage: Da deine Tätigkeit mit der PV-Anlage nicht mehr zur Gewinnerzielung im steuerlichen Sinne führt, ist auch eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt nicht mehr erforderlich. Du handelst als Privatperson – anders als ein Unternehmer – und unterliegst nicht mehr der Gewerbesteuer.
- Die Steuererklärung: Da deine Einnahmen steuerfrei sind, musst du für deine PV-Anlage keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mehr erstellen und auch die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) nicht mehr ausfüllen. Deine Photovoltaik-Steuererklärung wird damit deutlich schlanker auch ohne Steuerberatung oder Hilfe vom Lohnsteuerhilfeverein.
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Der Batteriespeicher
Wie wirkt sich ein Batteriespeicher steuerlich aus? Wird der Speicher zusammen mit der neuen PV-Anlage gekauft, fällt er unter den Nullsteuersatz. Du zahlst also keine Umsatzsteuer. Bei der Nachrüstung eines Speichers (z. B. ein Speicher für Balkonkraftwerke) in eine bestehende Anlage gilt der Nullsteuersatz ebenfalls, da der Stromspeicher als wesentliche Komponente für den Betrieb gilt. Auch die Installation defekter Komponenten kann unter den Nullsteuersatz fallen. Eine Abschreibung ist nicht mehr nötig, da du ohnehin keine Gewinne versteuern musst.
PV-Anlagen auf vermieteten oder gemischt genutzen Gebäuden
Betreibst du eine Anlage auf einem vermieteten Objekt, gelten die gleichen Grenzen: bis zu 15 kW Peak je Einheit, maximal 100 kW Peak insgesamt. Der Strom kann entweder ins öffentliche Netz eingespeist oder den Mietern zur Verfügung gestellt werden (Mieterstrommodell). Die Verbindung zum Stromnetz ist Voraussetzung. Solange du die Leistungsgrenzen nicht überschreitest, bleiben die Einnahmen steuerfrei.
Was passiert bei Verkauf, Erbschaft oder Schenkung der Photovoltaik Anlage?
Wird die PV-Anlage zusammen mit dem Haus verkauft, ist der Verkauf in der Regel Teil des privaten Veräußerungsgeschäfts und steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist von 10 Jahren eingehalten wurde. Da die Anlage durch die Neuregelung nicht mehr zum Betriebsvermögen zählt, ist die Entnahme aus dem Betriebsvermögen und die damit verbundene steuerliche Komplexität für die meisten Betreiberinnen und Betreiber kein Thema mehr. Bei einer Erbschaft geht die Anlage einfach auf den Erben über, ohne dass steuerliche Hürden entstehen.
Altanlagen & Liebhaberei: Ein klarer Vorteil gegenüber früher
Gilt die Steuerbefreiung auch für ältere Mini-PV-Anlagen? Ja, die Einkommensteuerbefreiung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 für alle Anlagen, die die Voraussetzungen erfüllen. Das alte Konzept der „Liebhaberei“, bei dem man dem Finanzamt aufwändig nachweisen musste, dass man keine Gewinnerzielungsabsicht hat, ist damit für Kleinanlagen Geschichte. Wichtige Daten im Überblick:
Merkmal | Neue Reglung (seit 2022/2023) | Alte Reglung (vor 2022) |
---|---|---|
Einkommenssteuer | Steuerfrei bis 30 kW Peak / 100 kW Gesamtleistung | Steuerpflichtig, Gewinnermittlung nötig |
Gewinnermittlung | keine EÜR / Anlage G erforderlich | EÜR und Anlage G waren Pflicht |
Umsatzsteuer (Kauf) | 0% Nullsteuersatz (keine USt. fällig) | 19% Rückholung über Regelbesteuerung |
Gewerbeanmeldung | Nicht mehr erforderlich | In der Regel erforderlich |
Bürokratie | Minimal (nur Markstammdatenregister) | Hoch (Finanzamt, Gewerbeamt, Steuererklärung) |
Fazit & Checkliste für PV-Anlagenbetreiber
Die steuerlichen Hürden für den Betrieb einer eigenen PV-Anlage sind so niedrig wie nie zuvor. Die Steuerbefreiung für Einnahmen und der Nullsteuersatz beim Kauf machen die Investition in saubere Energie und deine persönliche Unabhängigkeit noch attraktiver.
Deine Checkliste für eine steuerfreie PV-Anlage im Jahr 2025:
✅ Leistung prüfen: Deine Anlage liegt unter 30 kW Peak (bzw. 15 kW pro Einheit) und deine Gesamtleistung unter 100 kW.
✅ Kauf mit 0 % USt: Stelle sicher, dass dein Anbieter den Nullsteuersatz korrekt auf der Rechnung ausweist.
✅ Anmeldung im Marktstammdatenregister: Führe diese Pflichtanmeldung online durch. <
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✅ Keine Gewerbeanmeldung: Für eine steuerbefreite Anlage nicht nötig.
✅ Keine Steuererklärung für die PV-Anlage: Du musst keine EÜR oder Anlage G mehr einreichen. <
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Wir bei Tepto stehen dir nicht nur mit den passenden Komponenten für deine Energiewende zur Seite, sondern auch mit dem Wissen, damit du informierte und selbstbestimmte Entscheidungen treffen kannst. Deine finanzielle Freiheit und Unabhängigkeit sind unser Antrieb. Besuche unsere Website für aktuelle Informationen und Angebote!
FAQ: Häufige Fragen zur Photovoltaik-Steuerbefreiung
Wann genau ist eine Photovoltaikanlage steuerfrei?
Deine Anlage ist von der Einkommensteuer befreit, wenn sie eine Leistung von 30 kW Peak (auf Einfamilienhäusern) bzw. 15 kW Peak je Einheit (auf Mehrfamilienhäusern) nicht überschreitet und deine Gesamtanlagenleistung unter 100 kW liegt.
Muss ich meine PV-Anlage unter 30 kWp trotzdem beim Finanzamt anmeldent?
Nein, eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt ist für neu installierte, steuerbefreite Anlagen in der Regel nicht mehr notwendig.
Wie wirkt sich ein Batteriespeicher steuerlich aus?
Der Kauf und die Installation eines Stromspeichers sind durch den Nullsteuersatz von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie zusammen mit der Anlage oder als Nachrüstung für eine qualifizierte Anlage erfolgen.
Gilt die Steuerbefreiung auch für ältere PV-Anlagen (Bestandsanlagen)?
Ja, die Einkommensteuerbefreiung gilt auch rückwirkend für Bestandsanlagen ab dem Steuerjahr 2022, sofern sie die Leistungsgrenzen einhalten.
Was bedeutet die Kleinunternehmerreglung für meine PV-Anlage?
Durch den Nullsteuersatz hat die Kleinunternehmerregelung an Bedeutung verloren. Du musst sie nicht mehr wählen, um die Umsatzsteuer zu umgehen, da beim Kauf ohnehin 0 % anfallen. Für umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten außerhalb der PV-Anlage kann sie aber weiterhin relevant sein.

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